(Gültig ab 2025 – Änderungen vorbehalten)
Zeltplatz | Botswana Bürgerin | Botswana wohnhaft | SADC-Bürger | Internationale Besucher |
---|---|---|---|---|
Ihaha | BWP 120 | BWP 150 | BWP 200 | 50 USD |
Savuti | BWP 130 | BWP 200 | BWP 300 | 70 USD |
Linyanti | BWP 130 | BWP 200 | BWP 300 | 70 USD |
(Die Preise beinhalten eine staatliche Steuer von 12%. Parkeintrittsgebühren sind separat zu entrichten.)
🚫 Keine Generatoren (um eine friedliche Umgebung aufrechtzuerhalten).
🚫 Keine laute Musik oder übermäßiger Lärm.
🚫 Keine gemeinsame Nutzung von Campingplätzen - Auf einem Stellplatz dürfen sich nur gebuchte Gäste aufhalten.
🚫 Keine Fütterung von Wildtieren - es ist gefährlich und streng verboten.
🚫 Kein Verkehr zwischen den Standorten in der Nacht - aus Sicherheitsgründen.
(Preisänderungen vorbehalten – Eintrittspreise gelten pro Person und Tag)
Kategorie | Botswana Bürgerin | Botswana wohnhaft | SADC-Bürger | Internationale Besucher |
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Erwachsene (ab 18 Jahren) | BWP 30 | BWP 90 | BWP 220 | 270 BWP (≈20 USD) |
Kinder (8 - 17 Jahre) | BWP 15 | BWP 45 | BWP 110 | BWP 135 |
Kinder unter 8 Jahren | Kostenlos | Kostenlos | Kostenlos | Kostenlos |
(Alle Besucher müssen ihre Eintrittsquittungen im Park aufbewahren.)
Fahrzeugtyp | Botswana registriert | Ausländisch registriert |
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Private Kraftfahrzeuge (unter 3.500 kg) | BWP 30 | BWP 115 |
Kraftfahrzeuge (3.500 – 7.000 kg) | BWP 550 | 1.200 BWP |
Kraftfahrzeuge (über 7.000 kg) | BWP 900 | 1.800 BWP |
Anhänger (alle Größen) | BWP 60 | BWP 120 |
Alle Fahrzeuge müssen auf den dafür vorgesehenen Straßen bleiben. Fahren im Gelände ist nicht gestattet.
✅ Parkgebühren sind an den Eingangstoren zu entrichten (Bargeld oder Kreditkarte werden an den Haupttoren akzeptiert).
✅ Bürger Botswanas müssen einen gültigen Ausweis vorlegen. für Bürgertarife.
✅ SADC-Bürger müssen einen Wohnsitznachweis vorlegen (z. B. Reisepass, Aufenthaltserlaubnis).
✅ Internationale Besucher werden als Nichtansässige von Botswana und der SADC eingestuft.
✅ Ein Wiedereintritt ist nicht gestattet - Für jeden Tag ist ein neues Startgeld erforderlich.
✅ Toröffnungszeiten: April-Sept.: 06:00-18:30 Uhr | Okt.-März: 05:30-19:00 Uhr.
Der nächstgelegene Flughafen zum Chobe Nationalpark ist Internationaler Flughafen Kasane (BBK), gelegen direkt vor dem Park. Mehrere internationale und regionale Fluggesellschaften bieten Flüge von und zu den größten Städten Botswanas an.
Fluggesellschaft | Frequenz | Route |
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Air Botswana | Tägliche Flüge | Johannesburg (JNB) ⇄ Kasane (BBK) |
South African Airways | 5 Flüge pro Woche | Johannesburg (JNB) ⇄ Maun (MUB) |
Ethiopian Airlines | 3 Flüge pro Woche | Addis Abeba (ADD) ⇄ Gaborone (GBE) |
Kenia Fluglinien | 4 Flüge pro Woche | Nairobi (NBO) ⇄ Kasane (BBK) |
Air Namibia | Tägliche Flüge | Windhoek (WDH) ⇄ Maun (MUB) |
Charterflüge sind von Maun, dem Okavangodelta und den Victoriafällen aus für diejenigen verfügbar, die in Luxus-Lodges übernachten.
Transfers mit Kleinflugzeugen zwischen Botswanas Parks betrieben, mit einem 15 kg Gepäckbeschränkung (weiche Taschen empfohlen).
Botswana ist über die Straße erreichbar von Südafrika, Simbabwe, Sambia und NamibiaFahrzeuge fahren Sie auf der linken Seiteund ein Internationaler Führerschein ist für ausländische Reisende erforderlich.
4x4 empfohlen für Nationalparks und abgelegene Gebiete.
Grenzanforderungen: Fahrzeugzulassung, Versicherungs- und Zolldokumente sind für Selbstfahrer obligatorisch.
Regulär Intercity- und grenzüberschreitende Busverbindungen zwischen Botswana und den Nachbarländern verkehren:
Öffentliche Busse Betreten Sie den Chobe Nationalpark nicht, daher sind zusätzliche Transportmittel aus Kasane erforderlich.
Taxen sind weithin verfügbar und erschwinglich in Städten wie Kasane und Maun.
Kasane Flughafentransfers: Die meisten Lodges und Hotels bieten einen Shuttleservice an.
Private Autovermietungen sind in größeren Städten für Selbstfahrerreisende verfügbar.
Der Chobe Nationalpark ist ein Ganzjahresziel, bietet unterschiedliche Wildlife-Erlebnisse in jeder Jahreszeit. Der Zebrawanderung, atemberaubend Sonnenuntergänge, vielfältig Landschaften, Und reiche Wasserwege machen jeden Besuch einzigartig. Nachfolgend finden Sie eine Aufschlüsselung der besten Besuchszeiten basierend auf Wetter, Wildtierbewegungen und Besucherpräferenzen.
📅 August bis Oktober (Späte Trockenzeit)
📅 Dezember bis März (Regenzeit)
📅 Juli bis Oktober
📅 Dezember bis März
📅 April bis Juni und November
📅 Mai bis August
Für weitere Beratung können Sie Kontaktieren Sie uns und fragen Sie unsere Experten.
Die offizielle Sprache in Botswana ist Englisch. Alle Reiseleiter und das allgemeine Personal in den Camps, Lodges und Hotels verfügen über gute Englischkenntnisse.
Der Stromanschluss ist 220/240 V. Es werden sowohl quadratische als auch runde Steckdosen verwendet.
Botswana Pula (BWP). "Pula" bedeutet Regen oder Regentropfen.
Die Erteilung von Waffenscheinen in Botsuana ist streng geregelt. Alle im Rahmen einer Einfuhrgenehmigung eingeführten Feuerwaffen müssen unmittelbar nach ihrer Ankunft in Botsuana zugelassen werden.
Polizeiliche Genehmigungen für Waffen werden von der Polizei ausgestellt:
Central Arms, The Registry
P O Box 334, Gaborone.
Tel: +267 391-4202, +267 391-4106
Sie können Diamanten in Botsuana bei einem Juwelier oder einem zugelassenen Händler kaufen. Es gibt ein strenges Zertifizierungssystem, das den Käufer über die Herkunft des Diamanten informiert, und der angegebene Wert und die Qualität werden überprüft.
Es liegt im Ermessen des Einzelnen.
Die Fahrzeuge in Botswana sind rechtsgesteuert, und es wird auf der linken Seite der Straße gefahren. Wir raten davon ab, nachts zu fahren, da sich viele Tiere und Wildtiere entlang der Straßen aufhalten.
Ambulanz | 997 |
Polizei | 999 |
Feuerwehr | 998 |
Medizinische Rettung | 911 |
Medizinische Luftrettung | 390-1601 |
Mascom | 122 |
Orange | 112 |
Mobil sein | 1333 |
(1) Niemand darf einen Nationalpark oder ein Wildschutzgebiet betreten oder sich darin aufhalten, wenn er nicht im Besitz einer gültigen Einreisegenehmigung ist.
(2) Wer einen Nationalpark oder ein Wildschutzgebiet betritt, hat die in der ersten Tabelle angegebene Gebühr zu entrichten.
(3) Eine Einreiseerlaubnis oder eine andere Erlaubnis, die für einen Nationalpark oder ein Wildreservat ausgestellt werden kann, wird vorbehaltlich der in dieser Verordnung enthaltenen Bedingungen und anderer Anforderungen ausgestellt, die der Direktor oder der verantwortliche Beamte darin schriftlich vermerkt hat.
(4) Außer mit Genehmigung des zuständigen Beamten darf niemand einen Nationalpark oder ein Wildreservat betreten oder verlassen, der nicht über einen vom Direktor durch Bekanntmachung im Amtsblatt angegebenen und durch eine Mitteilung oder ein Schild gekennzeichneten Ein- oder Ausgang verfügt.
(5) Personen unter 18 Jahren dürfen einen Nationalpark oder ein Wildschutzgebiet nur in Begleitung einer Person betreten, die mindestens 18 Jahre alt ist.
(6) Bei der Einreise in einen Nationalpark oder ein Wildreservat müssen Sie einen Identitäts-, Alters- oder Wohnsitznachweis vorlegen: eine Lizenz für Berufsführer oder eine Lizenz für Tourismusunternehmen.
(7) Wer einen Nationalpark oder ein Wildschutzgebiet betritt, muss die erforderlichen Angaben in das Register eintragen, das an der ausgewiesenen Eingangsstelle ausliegt.
(8) Im Interesse der Aufrechterhaltung der Besucherdichte innerhalb der im Bewirtschaftungsplan festgelegten Tragfähigkeiten oder eines anderen Grundes kann der Direktor oder der verantwortliche Beamte den Zutritt zu einem Nationalpark oder Wildschutzgebiet auf Personen beschränken, die gültige Reservierungen für eingerichtete Lodges, Campingplätze oder andere Einrichtungen haben, oder die Zahl der Personen ohne solche Reservierungen begrenzen, die einen Nationalpark oder ein Wildschutzgebiet betreten.
(9) Ein Nationalpark oder ein Wildreservat ist das ganze Jahr über für die Öffentlichkeit zugänglich.
(10) Niemand darf einen Nationalpark oder ein Wildschutzgebiet betreten oder sich außerhalb einer ausgewiesenen Lodge, eines Campingplatzes oder eines Beobachtungsstandes oder eines Übernachtungslagers in einem ausgewiesenen Wandergebiet innerhalb des Nationalparks oder Wildschutzgebiets zwischen den in der vierten Anlage festgelegten Zeiten für Sonnenuntergang und Sonnenaufgang bewegen, außer wenn
(a) Ein Angestellter der Regierung handelt in Ausübung seiner dienstlichen Pflichten und verfügt über eine gültige schriftliche Genehmigung des Leiters des Nationalparks oder Wildreservats;
(b) eine Person an einer genehmigten Nachtpirschfahrt in Begleitung eines professionellen Führers teilnimmt, der für die Durchführung solcher Nachtpirschfahrten in einem im Managementplan als Nachtfahrgebiet ausgewiesenen Gebiet lizenziert ist, und bis 22 Uhr abends zur gewählten Lodge, zum Campingplatz oder zum Beobachtungsstand zurückkehrt; oder
(c) eine Person im Besitz einer gültigen schriftlichen Genehmigung des für den Nationalpark oder das Wildreservat zuständigen Beamten ist; oder
(d) Eine Person ist im Besitz einer Drehgenehmigung oder einer Forschungsgenehmigung, die für Film- oder Forschungstätigkeiten während dieser Stunden ausgestellt wurde.
(11) Niemand darf in einem Nationalpark oder Wildschutzgebiet Abfälle ablagern, es sei denn, sie werden in einem Abfallbehälter entsorgt. Andernfalls transportieren Sie Ihren Abfall aus dem Park heraus.
(12) In dieser Regel bezeichnet der Ausdruck "Beobachtungsstand" jede Einrichtung, die im Bewirtschaftungsplan gemäß Regel 6.5 als Beobachtungsstand ausgewiesen ist.
(1) Die Zahlung der in der ersten Anlage aufgeführten Gebühren gilt nicht für
(a) Personen, denen der Direktor Urheberrecht der Regierung von Botsuana auf Antrag eine Ausnahmegenehmigung oder eine kostenlose Einreiseerlaubnis erteilt hat;
(b) Personen, die im Dienst der Regierung stehen und mit schriftlicher Genehmigung des Leiters einen Nationalpark oder ein Wildschutzgebiet in Ausübung ihrer dienstlichen Tätigkeit betreten oder sich dort aufhalten;
(c) Personen auf der Durchreise durch einen Nationalpark oder ein Wildreservat auf einer ausgewiesenen Route;
(d) Angehörige von Gemeinschaften, die an den Nationalpark oder das Wildreservat angrenzen und von der zuständigen traditionellen Autorität schriftlich als solche ausgewiesen wurden, wenn die Ausstellung einer kostenlosen Genehmigung vom zuständigen Beamten schriftlich genehmigt wurde;
(e) Ordnungsgemäß genehmigte Besuche von Schülergruppen und anderen Teilnehmern an Exkursionen;
(f) Angestellte von Reiseveranstaltern, Forscher und ihre Assistenten, wenn die Ausstellung einer kostenlosen Genehmigung vom zuständigen Beamten schriftlich genehmigt wurde;
(g) Ehemänner, Ehefrauen und Kinder von Personen, die in einem Nationalpark oder Wildreservat wohnen.
(2) Ein organisierter Zusammenschluss.
(a) In Botsuana ansässige Bildungseinrichtungen, die die Nationalparks oder Wildreservate zu Bildungszwecken besuchen, zahlen 50% der für Staatsangehörige aufgeführten Eintrittsgebühren; oder
(b) Nicht in Botsuana ansässige Bildungseinrichtungen, die die Nationalparks oder Wildreservate zu Bildungszwecken besuchen, zahlen 50% der für Gebietsansässige aufgeführten Eintrittspreise.
(3) Der Direktor oder der verantwortliche Beamte kann einer Person oder einer organisierten Gruppe die in der ersten Liste aufgeführten Gebühren erlassen oder ermäßigen, wenn dies für Bildung, Förderung, Forschung und im Interesse der Wildtiere, der Erhaltung der Wildtiere, des DWNP oder der Nation angemessen erscheint. (
4) Bei der Berechnung der für einen Nationalpark oder ein Wildreservat zu entrichtenden Gebühren wird jeder Tag der Einreise oder des Aufenthalts oder der Nutzung einer Einrichtung als ein Tag gezählt, unabhängig davon, ob die Einreise oder der Aufenthalt oder die Nutzung nur für einen Teil des Tages erfolgt.
(5) Eine Person darf eine Einrichtung, die Übernachtungen in einem Nationalpark oder Wildreservat zulässt, nur dann benutzen, wenn sie einen gültigen Reservierungsbeleg für eine solche Einrichtung bei einer ausgewiesenen Reservierungsstelle erhalten hat
(6) Die Gebühren für die Nutzung von Einrichtungen, die eine Übernachtung ermöglichen, sind innerhalb von 30 Tagen nach der Reservierung bei einer ausgewiesenen Reservierungsstelle in voller Höhe zu entrichten, andernfalls verfällt die Reservierung.
(7) Es gibt keine Rückerstattung von Gebühren, die gemäß der Untervorschrift
(6) Unabhängig davon, ob die Reservierung nicht oder nur teilweise genutzt wird.
(8) Die für Übernachtungen zu entrichtenden Gebühren schließen die nach den einschlägigen Rechtsvorschriften gegebenenfalls erhobene Umsatzsteuer ein. Copyright Regierung von Botswana
(9) In dieser Verordnung bedeutet "Forscher" eine Person oder mehrere Personen, die eine gültige Forschungsgenehmigung des Präsidialamtes besitzen und vom Direktor die Erlaubnis erhalten haben, einen Nationalpark oder ein Wildreservat zu erforschen.
(10) Jede Person, die gegen die Bestimmungen dieser Verordnung verstößt, macht sich einer Straftat schuldig.
April - September
Öffnungszeit 06:00 - Schließzeit 18:30
Oktober - März
Öffnungszeit 05:30 - Schließzeit 19:00
Botswana Seite | Südafrikanische Seite | Die Öffnungszeiten | Kontakt Nummer | GPS-Koordinaten |
Zwei Flüsse | Twee Rivieren | 07:30-16:00 | +27(0) 54561 0093 | 26.4701°S 20.6156°E |
Bokspits | Gemsbock | 08:00-16:30 | +27(0) 54511 0043 | 26.9044°S 20.6904°E |
Middleputs | Middelputs | 07:30-16:30 | +27(0) 53781 0212 | 26.6705°S 21.8826°E |
McCarthy's Rest | McCarthy's Rest | 08:00-18:00 | +27(0) 53781 0285 | 26.2015°S 22.5679°E |
Makopong | Makopong | 08:00-18:00 | 25.3653°S 22.9747°E | |
Bray | Bray | 07:00-16:00 | +27(0) 53937 0026 | 25.4566°S 23.7141°E |
Pitsanemolopo | Makgobistad | 07:00-16:00 | 25.7485°S 25.1076°E | |
Ramatlabama | Ramatlabama | 06:00-22:00 | +27(0) 18390 2533 | 25.6419°S 25.5742°E |
Pioniertor | Skilpadshek | 06:00-24:00 | +27(0) 18366 0011 | 25.2756°S 25.7138°E |
Ramotswa | Swartkopfontein | 06:00-22:00 | +27(0) 18365 9010 | 24.8725°S 25.8826°E |
Tlokweng | Kopfontein | 06:00-24:00 | +27(0) 18365 9055 | 24.7064°S 26.0939°E |
Sikwane | Derdepoort | 06:00-19:00 | +27(0) 14778 0725 | 24.6426°S 26.4035°E |
Parr's Halt | Stockport | 08:00-1800 | +27(0) 14763 4586 | 23.4027°S 27.3567°E |
Martinstrieb | Groblersbrug | 08:00-18:00 | +27(0) 14767 1019 | 22.9981°S 27.9419°E |
Sansibar | Sansibar | 08:00-16:00 | +27(0) 14767 1024 | 22.5719°S 28.4663°E |
Platjan | Platjan | 08:00-16:00 | +27(0) 15575 1040 | 22.4855°S 28.8337°E |
Pontdrift | Pontdrift | 08:00-16:00 | +27(0) 15575 1056 | 22.2148°S 29.1382°E |
Botswana Post | Sambia Kazangula | 06:30-18:00 | ||
Botswana Post | Simbabwe Kazangula | 06:30-20:00 | ||
Botswana | Ngoma | 07:00-18:00 | ||
Botswana | Mohmebo Namibia | 07:00 18:00 |
Malaria ist die am meisten gefürchtete Krankheit in Afrika und stellt immer noch ein erhebliches Risiko für Reisende dar. Infektionen treten in Botswana auf, vor allem in den nördlichen Teilen des Landes. Am häufigsten tritt sie in der Regenzeit zwischen November und Mai auf.
Chobe-Nationalpark hat seinen Namen vom Chobe-Fluss. Der Chobe-Fluss bildet die nördliche Grenze und schützt etwa 11700 Quadratkilometer. Die Vegetation variiert von üppigen Überschwemmungsgebieten bis hin zum verbrannten Savuti-Sumpf. Chobe ist ein klassisches Großwildgebiet, in dem Büffel und Elefanten legendäre Ausmaße erreichen.
Der nördliche Teil des Chobe liegt direkt am Chobe-Fluss. Diese Straße entlang des Flusses ermöglicht hervorragende Wildbeobachtungen in einem Geländewagen. Große Greifvögel nisten in der Nähe des Chobe-Flusses, und Wasservögel sind reichlich vorhanden und Zugvögel.
Der Chobe-Nationalpark umfasst Savuti im Süden des Parks. Die Savuti-Region liegt 5-6 Stunden südlich der Chobe Riverfront. Savuti hat einen großen öffentlichen Campingplatz in der Nähe des Savuti Marsh.